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Ad-hoc-Meldung

Business Media China AG (Enerxy AG): Satzungsänderungen und Schaffung des Bedingten Kapitals 2011

 

Business Media China AG (Enerxy AG) /
Schlagwort(e): Hauptversammlung/Kapitalerhöhung

20.12.2011 22:59

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Business Media China AG (Enerxy AG): Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Nr. 2 WpHG (Bedingtes Kapital 2011) sowie weitere Änderungen der Satzung der Gesellschaft

Wir beziehen uns auf die am 12. Oktober 2011 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemachte Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Business Media China AG am 21. November 2011 in Stuttgart mit den Beschlussvorschlägen an die Hauptversammlung.

Die ordentliche Hauptversammlung der Business Media China AG vom 21. November 2011 hat u.a. beschlossen, die Satzung der Gesellschaft in den folgenden Punkten zu ändern:

§1. Die Aktiengesellschaft führt die Firma Enerxy AG

§2. Unternehmensgegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist die Vermittlung von Geschäften, insbesondere im Energie- und Technologiebereich, die Beteiligung an Gesellschaften, insbesondere im Energie- und Technologiebereich, sowie die Beratung von Unternehmen jeglicher Art beim Eintritt in den chinesischen Markt. Darüber hinaus kann die Gesellschaft Messen, Ausstellungen, Kongresse, Marketing- und Vertriebsevents sowie Public Relations Events veranstalten, sowie sich an Gesellschaften beteiligen, die Werbung und damit im Zusammenhang stehende Leistungen erbringen.

§4. Grundkapital und Aktien
4. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 1.000.000,00 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Bedingtes Kapital 2011). Das bedingte Kapital dient ausschließlich der Gewährung neuer Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die gemäß Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 21. November 2011 durch die Gesellschaft oder durch unmittelbare oder mittelbare Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der Gesellschaft ausgegeben werden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt nach Maßgabe des vorstehenden Beschlusses sowie der von Vorstand und Aufsichtsrat zu fassenden Beschlüsse jeweils festzulegenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger der Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten in auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft Gebrauch machen oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden. Die neuen Aktien nehmen - sofern sie durch Ausübung bis zum Beginn der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft entstehen - von Beginn des vorhergehenden Geschäftsjahres, ansonsten jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Bezugsrechten entstehen, am Gewinn teil.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Ausnutzung des bedingten Kapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.

§5. Aktien
§ 5 Abs. 2 der Satzung wird ersatzlos gestrichen; aus dem bisherigen § 5 Abs. 3 wird der neue Abs. 2, aus § 5 Abs. 4 der neue Abs. 3.

 
Die entsprechenden Satzungsänderungen sind am 1. Dezember 2011 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Stuttgart eingetragen worden.

Stuttgart, im Dezember 2011

Enerxy AG

Der Vorstand

 


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Business Media China AG (Enerxy AG)
Colorado-Turm, Industriestraße 4
70565 Stuttgart
Deutschland
Internet: www.enerxy.com

 

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